WiYou.de – Ausgabe 3/2023

Fotos: Sandra Böhm 12 Wenn der Gläubiger gerichtlich gegen den Schuldner vorgeht, landet der Fall vor einem Vollstreckungsgericht. Nach dessen Urteil wird ein Gerichtsvollzieher aktiv – wie Jana Weber. Sie ist eine erfahrene Gerichtsvollzieherin im Raum Erfurt. Zu DDR-Zeiten hatte sie mit 16 Jahren mit einer Ausbildung zur Facharbeiterin für Schreibtechnik in der Spezialisierung Justizprotokollantin begonnen. „Aber in meinem zweiten Lehrjahr kam die Wende und da wurde alles neu sortiert. Denn die Justizberufe waren in der Bundesrepublik anders aufgestellt als in der DDR“, erinnert sie sich. Die Wende habe ihr neue Perspektiven eröffnet. Ihr wurde die Beamtenlaufbahn immittleren Justizdienst angeboten und so absolvierte sie eine weitere zweijährige Ausbildung in Hessen. Während dieser Ausbildung begleitete sie für ein paar Tage einen Gerichtsvollzieher und stellte fest: „Das ist ein toller Beruf! Das möchte ich werden.“ Ihr hat besonders das freie Arbeiten und die Selbstständigkeit des Berufs gefallen. Der typische Arbeitsalltag, bei dem man um 8 Uhr amAmtsgericht erscheint, acht Stunden arbeitet und danach wieder nach Hause geht, war nicht ihre Welt. Sie wollte frei über ihren Arbeitstag entscheiden. Doch sie war damals erst zwanzig Jahre alt. Zu jung für einen Gerichts- vollzieher, denn von ihmwird mehr Lebenserfahrung erwartet. Also wurde sie erstmal thüringenweit als Beamtin immittleren Dienst an verschiedenen Amtsgerichten eingesetzt. Schließlich kam ihr der Personalmangel nach der Wende zugute: Es fehlte an ausgebildeten Gerichtsvollziehern. Also wurde ihr früher als zuvor besprochen die 18-monatige Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin angeboten – eine Sonderlaufbahn im mittleren Justizdienst. Auch heutzutage ist es so, dass nur Bedienstete, die bereits die Ausbildung immittleren allgemeinen Justizdienst abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, zur Gerichtsvollzieher-Ausbildung zugelassen werden. Aber was macht ein Gerichtsvollzieher? „Früher war es so: Der Gerichtsvollzieher ist raus gegangen, hat gepfändet und verwertet“, erklärt Jana Weber. Unter der Verwertung versteht man die Versteigerung der gepfändeten Sachen. „Zwangsräumungen waren auch schon immer in der Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher, aber Wer etwas kauft, muss das bezahlen. Das ist ja klar. Doch was ist, wenn man kein Geld mehr auf dem Konto hat und sich die Schulden häufen? Wichtige Vermittler bei Schulden WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 3-2023

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